Vereinssatzung des Pickvereins Grüne Eiche e. V.
§ 1 Zweck des Vereins:
Die Organe des Vereins:
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Wahlleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 Satzungsänderungen:
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
§ 14 Vereinsauflösung:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und nur einstimmig beschlossen werden. Das Vermögen des Vereins ist in diesem Fall einem anderen Verein oder einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zu übertragen.
Stand 01.03.2017
F. W. Ackermann, 1. Vorsitzender
§ 1 Zweck des Vereins:
Die Organe des Vereins:
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Wahlleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 13 Satzungsänderungen:
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Jahreshauptversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
§ 14 Vereinsauflösung:
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und nur einstimmig beschlossen werden. Das Vermögen des Vereins ist in diesem Fall einem anderen Verein oder einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zu übertragen.
Stand 01.03.2017
F. W. Ackermann, 1. Vorsitzender